FAQ
Könnten öffentliche Auftraggeber nicht mehr für die sozial faire Beschaffung tun?
Definitiv Ja! Gelingt es, die öffentliche Hand verstärkt zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien beim Einkauf zu bewegen, kann dies zu einer Verbesserungen im Bereich der Umwelt, den Arbeitsbedingungen und zur Verminderung von Armut beitragen.
Ministerien, Länder und Gemeinden können derzeit fair gehandelte Lebensmittel ohne komplizierte Ausschreibungsverfahren im Rahmen der Direktvergabe einkaufen, solange der Auftragswert nicht den Schwellenwert von derzeit 100.000 Euro übersteigt. Leider nutzen noch nicht alle öffentlichen Stellen diese einfache Möglichkeit.
Gibt es rechtssichere öffentliche Ausschreibungen?
Ein Blick auf die Amtstafel des Vergabekontrollbehörden (hier werden öffentliche Ausschreibungen auf Grund von Einsprüchen von Bietern auf ihre Rechtsmäßigkeit hin geprüft) und ihre Rechtssprechung zeigt, dass Ausschreibungen aus den unterschiedlichsten Gründen beeinsprucht werden und es damit generell überhaupt keine völlig rechtssichere öffentliche Ausschreibung gibt.
Die Verwendung sozial fairer Kriterien im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen wurde in diesem Zusammenhang lange als rechtsunsicher behandelt. Die Rechtskonformität der Verwendung von sozialen Kriterien ist aber mittlerweile unstrittig möglich, wird zunehmend sicherer und die jüngsten Entwicklungen deuten sogar auf eine Ausweitung der Möglichkeiten hin.
Die Integration sozial fairer Kriterien sollte aber immer für den Einzelfall und nach den jeweiligen individuellen Umständen vorbereitet werden. Die Initiative SO:FAIR unterstützt BeschafferInnen dabei.
Widersprechen sozial faire Kriterien bei Ausschreibungen nicht häufig der Wirtschaftlichkeit?
Die Festlegung des gewünschten Leistungsumfangs, des benötigten Qualitätsstandards und verschiedener Nebenbedingungen (wie zB Lieferzeiten, Garantiefristen,…) einer Beschaffung ist dem Auftraggeber vorbehalten. Wichtig ist, dass sie dem Zweck und Ziel der Beschaffung entsprechend gewählt sind. Die Anwendung sozial fairer Kriterien obliegt, so diese nicht dem Vergaberecht an sich widersprechen, dem Auftraggeber. Wie bei anderen Nebenbedingungen, verändert sich durch ihren Einsatz immer auch die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Beschaffung
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. Den Verzicht auf ihren Einsatz mit der Gefährdung der Wirtschaftlichkeit zu rechtfertigen, ist daher eher ein „Killerargument“, das in der Sache an der Grundfrage vorbeigeht.
Bis zu welchem Betrag ist faire Beschaffung durch Direktvergabe in Österreich möglich?
Der Schwellenwert für die formfreie Direktvergabe liegt in Österreich derzeit bei 100.000 Euro, sofern die Direktvergabe vorab amtlich bekannt gemacht wird, sogar bei EUR 130.000,– exklusive USt.
Bis zu welchem Betrag ist faire Beschaffung durch Direktvergabe in Österreich möglich?
Bei Ausschreibungsverfahren zu den Produktgruppen Lebensmittel, Steine, Textilien und Dienstleistungen können Sie auf die ausgearbeiteten Kriterien der SO:FAIR-Initiative zurückgreifen, die Sie in Kürze neu überarbeitet in unserem Downloadbereich finden. Auf Anfrage vermitteln wir auch gerne weitere Kontakte zu ExpertInnen für die sozial faire öffentliche Beschaffung, die Sie bei der Formulierung der Ausschreibungsunterlagen unterstützen.
Wer hilft mir im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahren sozial faire Kriterien zu berücksichtigen?
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und umfasst 183 Mitgliedstaaten
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. Ziel der ILO ist es, menschenwürdige Arbeit zu sichern und eine Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen zu erreichen
. Die unveränderbaren Grundwerte sind in acht Konventionen zur Arbeitswelt niedergeschrieben. Diese Konventionen werden gemeinhin als „Kernarbeitsnormen“ bezeichnet und umfassen etwa das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sowie Nicht-Diskriminierung.
Die Einhaltung der acht ILO-Kernarbeitsnormen durch Produzenten oder Lieferanten wird in der öffentlichen Beschaffung vom erfolgreichen Bieter, vor allem durch Ausführungsbedingungen für den Zeitraum der Umsetzung des Leistungsvertrages eingefordert.