Warum sozial fair beschaffen?

Wenn Gebietskörperschaften und Organisationen ihren Einkauf sozial fair gestalten, können sie eine Vorbildfunktion für das Anliegen einnehmen, Arbeitsbedingungen weltweit zu verbessern. Sie unterstützen damit die Umsetzung der Agenda 2030, die bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2015 in New York von allen 193 Mitgliedsstaaten verabschiedet wurde.

Die Agenda 2030 enthält 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die sich nicht weniger als die „Transformation unserer Welt“ zum Ziel gesetzt haben. Zu ihrer Umsetzung sollen sowohl Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft als auch jede/r Einzelne ihren Teil beisteuern.

Sozial faire Beschaffung trägt zur Umsetzung von folgenden Zielen bei:

Keine Armut

Keine Armut

„Keine Armut“: durch die Bezahlung menschenwürdiger Mindestlöhne und die Sicherstellung von adäquaten Unterkünften

Gesundheit und Wohlergehen

„Gesundheit und Wohlergehen“: durch Arbeitsschutz und Sicherheitsstandards in der Gewinnung von Rohstoffen und der Verarbeitung und Fertigung von Produkten

Menschenwürdige Arbeit

„Menschenwürdige Arbeit“: durch das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und die Begrenzung von Arbeitszeiten

Weniger Ungleichheit

„Weniger Ungleichheit“: durch die Anhebung des Lohnniveaus und Gleichheit des Entgelts, das Verbot von Diskriminierung und die Ermöglichung der Gewerkschaftsbildung

Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster

„Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster“: durch die Vorbildwirkung auf KonsumentInnen und die Schaffung von Multi-Stakeholder-Initiativen und Auditsystemen