Vergaberecht

Mit Vergaberecht – dem Recht der öffentlichen Auftragsvergabe – wird jenes Rechtsgebiet bezeichnet, das die Beschaffung von Waren, Dienst- und Bauleistungen durch die öffentliche Hand (zB Ministerien, Gemeinden, Bundesländer und mit diesen verbundenen Einrichtungen) regelt. Es legt fest, wie und unter welchen Voraussetzungen öffentliche Auftraggeber Leistungen am Markt erwerben dürfen.

Das Vergaberecht ist stark europarechtlich geprägt (insbesondere durch die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe [RL 2014/24/EU] und die europäische Rechtsprechung). Dennoch wird die öffentliche Auftragsvergabe in erster Linie innerstaatlich durch das Bundesvergabegesetz 2018 und die Landes-Nachprüfungsgesetze (Vergaberechtsschutz auf Länderebene) geregelt. Die Hauptziele des vergaberechtlichen Regelungsregimes sind

  • die Sicherstellung der Auftragsvergabe an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen,
  • die Gewährleistung eines freien, lauteren und fairen Wettbewerbs,
  • die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter und
  • ein ressourcenschonender Einsatz öffentlicher Mittel.

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Darüber hinaus stellt HEID & PARTNER INFO PLUS (ein kommentiertes Gesetzwerk) kostenneutral für SO:FAIR und alle Interessierten zur Verfügung: https://www.heid-partner.at/wp-content/uploads/2019/10/Heid-und-Partner_Info-Plus-11.pdf
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